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   VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215   

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VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 (https://dejure.org/2011,65168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 (https://dejure.org/2011,65168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 12 CE 11.2215 (https://dejure.org/2011,65168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie JugendförderungsrechtVorläufiger Rechtschutz; Prozesskostenhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte; Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht; Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht; Teilhabebeeinträchtigung nicht glaubhaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 12 B 09.2956

    Eingliederungshilfe in Form von Schulgeld für die Realschule bei fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215
    Diese Entscheidung kann im Grundsatz nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch nicht mit Hilfe von Sachverständigen oder gar Zeugen - ersetzt werden (vgl. Urteile des Senats vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 07.280

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215
    Diese Entscheidung kann im Grundsatz nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch nicht mit Hilfe von Sachverständigen oder gar Zeugen - ersetzt werden (vgl. Urteile des Senats vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215
    Die vom Jugendamt vorgeschlagene Maßnahme stellt sich als angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation dar (BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155/167).
  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731

    Zur Notwendigkeit der Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des §

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215
    Der Senat sieht keine Veranlassung, im Rahmen des ihm zustehenden eingeschränkten Beurteilungsspielsraums (ausführlich dazu BayVGH vom 23.2.2011 Az.: 12 B 10.1331) hiervon abzuweichen, denn bei der Entscheidung über die notwendige und geeignete Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des/der Betroffenen und mehrerer Fachkräfte, das nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt und das auch nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch mit Hilfe von Sachverständigen - ersetzt werden kann (BayVGH vom 24.1.2008 Az. 12 C 08.0006 und vom 21.1.2009 JAmt 2009, 317).
  • VGH Bayern, 23.02.2011 - 12 B 10.1331

    Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für eine selbst beschaffte

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215
    Der Senat sieht keine Veranlassung, im Rahmen des ihm zustehenden eingeschränkten Beurteilungsspielsraums (ausführlich dazu BayVGH vom 23.2.2011 Az.: 12 B 10.1331) hiervon abzuweichen, denn bei der Entscheidung über die notwendige und geeignete Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des/der Betroffenen und mehrerer Fachkräfte, das nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt und das auch nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch mit Hilfe von Sachverständigen - ersetzt werden kann (BayVGH vom 24.1.2008 Az. 12 C 08.0006 und vom 21.1.2009 JAmt 2009, 317).
  • VGH Bayern, 08.05.1984 - 21 C 83 A.3207
    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215
    Insbesondere wegen der Eilbedürftigkeit und auch deshalb, weil in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden kann, kommt eine Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. dazu Geiger, a.a.O., § 6 RdNr. 21 unter Hinweis auf BayVGH NJW 1984, 2482) nicht in Betracht.
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 12 ZB 09.1918

    Jugendhilferecht Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 CE 11.2215
    Insoweit hat der Senat zwar bereits in seiner Entscheidung vom 3.2.2011 (Az. 12 ZB 09.1918) ausgeführt, dass Legasthenie für sich genommen weder eine seelische Störung noch sonst eine Krankheit, sondern lediglich eine Teilleistungsschwäche ist (vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 259. Aufl. 2001, S. 943).
  • VG München, 09.06.2020 - M 18 E 20.1392

    Keine Übernahme der Kosten für eine zweistufige private Wirtschaftsschule

    Maßgebend sind dabei jeweils die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6; B.v. 24.4.2020 - M 18 E 19.2711 - juris Rn. 50; vgl. auch B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 38).
  • VG München, 22.03.2024 - M 18 E 24.719

    Einstweilige Anordnung (überwiegende Stattgabe), Hilfe für junge Volljährige,

    Maßgebend sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Regelmäßig liegt es auch im Interesse des Antragstellers, die Kostenübernahme erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beanspruchen, da es für eine rückwirkende Kostenübernahme, vorbehaltlich der Glaubhaftmachung besonderer Gründe, regelmäßig an einem Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712

    Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf zweiseitige Finanzierungsvereinbarungen

    Maßgebend sind hierfür die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953

    Eingliederungshilfe; seelische Behinderung; Teilhabebeeinträchtigung

    Schüler mit Teilleistungsschwächen angemessen zu fördern, ist primär Aufgabe der Schule (vgl. BayVGH vom 10.10.2011 12 CE 11.2215 ).

    Soweit der Antragsteller darauf verweist, dass der Bezirk von ... die Kosten der interdisziplinären Frühförderung in der integrativen Kindertagesstätte bewilligt hat, belegt dieser Umstand - unabhängig davon, dass seitens des Antragsgegners im bisherigen Verwaltungsverfahren kein behinderungsbedingter Bedarf festgestellt wurde - nicht die Geeignetheit der Maßnahme für den streitgegenständlichen Zeitraum (vgl. BayVGH vom 10.10.2011 a.a.O.).

  • VG München, 26.07.2023 - M 18 E 23.2881

    Einstweiliger Rechtsschutz, Erziehungsbeistand, Hilfeplanverfahren,

    Maßgebend sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3726

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vergabe von Jugendhilfeleistungen,

    Maßgebend sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VG München, 30.07.2021 - M 18 E 21.3668

    Interimsweise Vergabe von Jugendhilfeleistungen in Form der Schulsozialarbeit

    Maßgebend sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VG München, 04.02.2022 - M 18 E 22.286

    Einstweiliger Rechtsschutz (Stattgabe), Hilfe für junge Volljährige, stationäre

    Maßgebend sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6).
  • VG Würzburg, 22.09.2016 - W 3 K 16.440

    Berücksichtigung geänderter Tatsachen nach Eintritt der Entscheidungsreife eines

    Für den Erfolg des Prozesskostenhilfeantrages wäre es daher erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft machen kann, dass allein die von ihr beantragte Hilfeform notwendig und geeignet ist, ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihre Fähigkeiten zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu fördern (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 5 C 26/98 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris).
  • VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704

    Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Anforderungen an Anordnungsgrund,

  • VG München, 30.06.2021 - M 18 E 21.3326

    Vorläufig weiter stationäre Unterbringung eines jungen Volljährigen in

  • VG München, 24.04.2013 - M 18 K 12.819

    Fehlendes Integrationsrisiko

  • VG München, 29.09.2023 - M 18 E 23.4596

    Erfolgloser Eilantrag gegen Trägerauswahl für Notschlafstelle

  • VG München, 14.09.2023 - M 18 E 23.3992

    Einstweilige Anordnung, Vorläufige Inobhutnahme, Altersfeststellungsverfahren,

  • VG München, 15.05.2013 - M 18 K 11.6207

    Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Eingliederungshilfemaßnahme;

  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 12 C 12.1250

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

  • VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 E 12.570

    Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Hilfe für junge Volljährige;

  • VG Würzburg, 28.09.2012 - W 3 E 12.801

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • VG Würzburg, 16.08.2012 - W 3 E 12.666

    Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch

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